Gedenkveranstaltung für die Opfer der Sturmflut von 1962

Am vergangenen Donnerstag, 16. Februar fand die traditionelle Gedenkfeier für die Opfer der Sturmflut von 1962 am Wilhelmsburger Deichdenkmal statt. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Bezirksamt Hamburg-Mitte und dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel organisiert. Ebenso sind auch die Kirchengemeinde Kirchdorf – vertreten durch Herrn Pastor Osterwald – sowei Vertreter:innen der Freiwilligen Feuerwehren Kirchdorf, Wilhelmsburg und Moorwerder, des Deichverbandes und der Deichwacht und der Katastrophenschützer:innen an der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beteiligt. Ich möchte mich auch an dieser Stelle noch einmal insbesondere bei den Ehrenamtlichen für ihre Unterstützung und ihr Engagement bedanken!

Die Sturmflut von 1962 war ein einschneidendes Ereignis der neueren Hamburger Geschichte und hat vor allem unsere Elbinsel Wilhelmsburg damals sehr schwer getroffen: hier starben über hundert Menschen und Tausende wurden obdachlos.

„Ganze Ortsteile wurden überflutet – alles war überschwemmt, eine riesige Wasserfläche. Am schlimmsten traf es unsere Elbinsel Wilhelmsburg, vor allem Georgswerder und Moorwerder. Hier lebten vor allem Familien, die während der Bombenangriffe des 2. Weltkrieges obdachlos geworden waren und sich hier Behelfsheime geschaffen hatten – ausgebaute Gartenlauben, kleine Häuschen aus einfachen Materialien, und die meisten waren ebenerdig gebaut. Das war verhängnisvoll. Viele wurden von den reißenden Wassermassen in ihre Häuser gedrückt und konnten nicht gegenankämpfen. Wer sich irgendwie retten konnte, zum Beispiel auf das Dach, wenn die Hütte denn stehenblieb, der war noch lange nicht in Sicherheit – viele Menschen, die nicht ertrunken sind, erfroren, bevor Hilfe kam.“

aus der Rede von Michael Weinreich

„Den Toten zu Ehre, den Lebenden zur Mahnung,“ – das steht auf der Steele am Wilhelmsburger Deichdenkmal.

Die Gedenkveranstaltung hat so seit Jahren nicht nur den Sinn den toten Wilhelmsburger:innen zu gedenken, sondern auch an die Bedeutung des Deichschutzes und der steigenden Gefahr von Naturkatastrophen durch den Klimawandel.

„Seit 1962 ist in puncto Deichsicherheit viel geschehen. Hamburgs Deiche sind heute 2,5 Meter höher als noch vor 60 Jahren, der Ernstfall wird regelmäßig geprobt, die Anlagen für den Hochwasserschutz werden regelmäßig geprüft und angepasst. Das aktuelle „Bauprogramm für den Hochwasserschutz“ der Stadt Hamburg wird bis 2050 abgeschlossen sein und berücksichtigt den prognostizierten Anstieg des Meeresspiegels. Wenn die heutigen Prognosen zum Klimawandel und dem damit verbundenen Veränderungen aber eintreten, werden daran anschließend weitere Erhöhungsmaßnahmen erforderlich sein. Dies zeigt, dass der Hochwasserschutz in Hamburg eine Daueraufgabe ist. Die Anpassung der Schutzelemente wird so lange fortwähren, wie sich die Anforderungen ändern.“

aus der Rede von Michael Weinreich

Eckpunkte der Wohnraumförderprogramme des Hamburger Senats 2023 und 2024 – Meine Rede in der Bürgerschaftssitzung vom 15.02.2023

In der Bürgerschaftssitzung am 15. Februar 2023 hat der rot-grüne Senat die Eckpunkte seines Wohnraumförderprogrammes präsentiert. Das Thema Bezahlbares Wohnen ist seit mehr als einem Jahrzehnt ein Kernelement der Hamburger Politik. Seit 2011 – mit Wiedereinzug der SPD unter Olaf Scholz in das Hamburger Rathaus – betreibt die Freie und Hansestadt das ehrgeizigste und erfolgreichsten Wohnungsbauförderprogramm der Bundesrepublik.

„Der Senat entwickelt die erfolgreiche Förderung
der letzten Jahre daher weiter und sichert dabei
verlässliche Konditionen für die Bauherrinnen und
Bauherren in den Jahren 2023 und 2024. Die Neu-
bauförderprogramme mit Mietpreis- und Bele-
gungsbindung werden auch zukünftig so ausge-
stattet sein, dass Förderungen von mindestens
3.000 Neubauwohnungen pro Jahr möglich sind.
Ziel ist dabei, den Bau geförderter Wohnungen
trotz schwieriger Rahmenbedingungen wieder zu
steigern. Im Rahmen des Gesamtbarwerts des
Wohnraumförderprogramms können je nach
Nachfrage gegebenenfalls auch deutlich mehr
Neubauwohnungen gefördert werden. Priorität bei
der Bewilligung von Fördermitteln hat wie bisher
auch der 1. Förderweg im Mietwohnungsneubau.
Der Senat ist sich bewusst, dass besondere An-
strengungen notwendig sind, um Verwerfungen
angemessen zu kompensieren auf Grund der ge-
genwärtigen globalen Krisen und ihrer Auswirkun-
gen auch auf die Hamburger Wohnungswirtschaft,
z.B. durch stark steigende Baupreise und Markt-
zinsen.
Der soziale Wohnungsbau bleibt damit in Ham-
burg auch bei steigenden Baukosten wirtschaftlich
darstellbar und passt sich neuen Anforderungen
weiterhin flexibel an. Die Förderprogramme wer-
den weiter einen zentralen Beitrag zum Erhalt und
zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und
für die Stabilisierung des Sozialwohnungsbestan-
des bei rund 80.000 Wohnungen mit Mietpreis-
und Belegungsbindung in Hamburg leisten. Dabei
bietet die Wohnraumförderung ein Fördersystem
mit hoher Planungssicherheit für alle Akteure, das
Verlässlichkeit über den gesamten Förderzeitraum
gewährleistet.“

Eckpunkte der Wohnraumförderprogramme
des Senats 2023 und 2024 (Drs. 22/10830)

Die wichtigsten Punkte und Impulse habe ich für die SPD-Fraktion zu Beginn der Debatte zusammengefasst: