Bericht aus dem Hamburger Rathaus

Aus der Sitzung der Bürgerschaft am 01. März 2023

In unserer letzten Sitzung haben wir unter anderem über die folgenden drei Themen debattiert:
– NS-Machtübernahme in Hamburg vor 90 Jahren
– Weterentwicklung des Vergaberechts: nachhaltig, sozial, umweltfreundlich
– Corona-Kredite schnell abbauen
Die gesamte Sitzung können Sie hier in der Mediathek sehen.


„Neunzig Jahre Machtübernahme in Hamburg: Warum wir aus der Geschichte lernen und unsere demokratische Freiheit auch heute noch aktiv schützen müssen”
In der Aktuellen Stunde debattierten die Abgeordneten über die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Hamburg.
Am 08. März 1933 ‚wählte‘ die Hamburgische Bürgerschaft ohne die zuvor ausgeschlossenen Abgeordneten von SPD und KPD einen NS-Senat. Die bürgerlichen Parteien beugten sich dem massiven Druck und erklärten sich zu einer Koalition mit den Nationalsozialisten bereit.
In ihrer Debatte verwiesen die SPD-Abgeordneten darauf, dass der Schutz der Demokratie eine anhaltende Aufgabe für unsere Gesellschaft ist. In den vergangenen Jahren hat die rot-grüne Regierungsfraktion zahlreiche Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in unserer Hansestadt ergriffen: so wurde beispielsweise eine Koordinierungsstelle geschaffen um Hasskriminalität im Internet wirksamer zu bekämpfen. Darüber hinaus führt Hamburg das Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ fort, das u.a. pädagogische Präventionsarbeit und Demokratieerziehung in der Schule fördert.

„Globale Verantwortung, Gute Arbeit, Umwelt- und Klimaschutz als Leitlinien der öffentlichen Auftragsvergabe“
Gesetzliche Grundlagen sind wichtig, um internationale Menschen- und Arbeitsrechte in den globalen Produktionsketten durchzusetzen und um eine Verletzung dieser Rechte zu bekämpfen. So verpflichtet die EU mit dem so genannten „Lieferkettengesetz“ beispielsweise ihre Mitglieder bei öffentlichen Aufträgen die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Eine nachhaltige öffentliche Beschaffung ist damit ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaft zu verändern und nachhaltige Innovationen zu unterstützen.
Die Stadt Hamburg beschafft jedes Jahr Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 340 Millionen Euro. Seit 2012 wird das Hamburgische Vergabegesetz, das diese Beschaffung regelt, kontinuierlich verbessert. Auch im Koalitionsvertrag 2020 wurden weitere konkrete Reformen benannt, u.a. die Weiterentwicklung des Umweltleitfadens zum Leitfaden für nachhaltige Beschaffung.
Mit dem gemeinsamen Antrag forderten SPD und Grüne in der vergangenen Sitzung nun die zentralen Ziele des Fairen Handels, der Guten Arbeit sowie des Umwelt- und Klimaschutzes weiter voranzubringen und noch stärker im städtischen Beschaffungswesen umzusetzen. Die Stadt solle als Vorbild für eine nachhaltige Transformation der Wirtschaft sein. Dabei gehe es auch um gute Löhne und Tarifbindung für die Beschäftigten – dies soll u.a. ein festes Kriterium für die Vergabe der öffentlicher Aufträge sein. Den gesamten Antrag können Sie hier nachlesen.

„Gute Rahmenbedingungen nutzen und Corona-Notkredite zügig abbauen“
Während der Corona-Pandemie hat die Stadt Hamburg das Gesetz zur Zulassung eines Fehlbetrags im Gesamtergebnisplan und einer Nettokreditaufnahme erlassen, damit die finanziellen Mehrbedarfe in der Krise beispielsweise durch Kredite schnell gedeckt warden konnten. „Insgesamt haben wir trotz unserer umfassenden Hilfsmaßnahmen für die Hamburgerinnen und Hamburger während der Corona-Pandemie diesen eingeräumten Ermächtigungsrahmen deutlich unterschritten – das ist in vielerlei Hinsicht eine gute Nachricht!“ erklärt Michael Weinreich.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Freie und Hansestadt Hamburg im Jahr 2022 gar keine neuen Schulden aufgenommen hat und bereits über 1,8 Milliarden Euro an Krediten tilgen konnte. Dies wurde durch eine schnelle wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie möglich, die auch aufgrund höherer Steuereinnahmen gelungen ist.
In der vergangenen Bürgerschaftssitzung hat sich Rot-Grün nun dafür ausgesprochen, die neuen finanziellen Spielräume umfassend zu nutzen und den Haushalt nachhaltig zu entlasten. Mit einem gemeinsamen Antrag schlagen die Regierungsfraktionen eine Anpassung des Covid-19-Notsituationsgesetzes (CNG) vor. Demnach soll die Stadt die in der Corona-Pandemie aufgenommenen Kredite nicht erst ab 2025 tilgen, sondern bereits jetzt mit der Rückzahlung beginnen. Dazu ist eine Änderung des Gesetzes notwendig.
Bis zum vollständigen Abbau dieser Schulden, der für 2025 geplant ist, solle dabei zwar auf die Schaffung von Rücklagen verzichtet warden – allerdings möchte die Stadt auch weiter investieren. Den Antrag können Sie hier lesen.